KI, Übersetzungen und Grenzen.
Zusammenfassungen, Erläuterungen und Übersetzungen dieser Website wurden überwiegend mit künstlicher Intelligenz erstellt. Dabei können sachliche, sprachliche und rechtliche Fehler entstehen.
Die deutsche Fassung ist der Ausgangstext für die Übersetzungen. Sie ist ebenfalls keine Garantie für Fehlerfreiheit. Für rechtliche Fragen sind die jeweils geltenden Vorschriften und amtlichen Veröffentlichungen maßgeblich.
Die Inhalte und der Check dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Quellenangaben, Datumsangaben und KI-Hinweise sind keine fachliche Freigabe. Gesetzliche Rechte und Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
Was der aktuelle Stand bedeutet.
Die Inhalte wurden mit den unten verlinkten amtlichen Veröffentlichungen abgeglichen. Wir kennzeichnen, welche Vorschriften gelten und welche Änderungen erst vorgeschlagen sind.
Der vollständige Regierungsentwurf liegt als amtliche Bundesrat-Drucksache vor. Seine maßgeblichen Passagen wurden mit den BMF-Erläuterungen verglichen. Ob einzelne Regeln, Ausnahmen und Übergänge auf deinen Betrieb zutreffen, hängt von den konkreten Umständen ab. Der Check gibt deshalb eine Vorbereitungsliste aus und kein verbindliches Urteil über eine Kassenpflicht.
Das Datum dieser Seite bezeichnet den redaktionellen Stand. Für spätere Rechtsänderungen und den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sind die amtlichen Veröffentlichungen maßgeblich.
Die amtlichen Grundlagen.
Regierungsentwurf · 09.10.2026
Bundesrat-Drucksache 585/26: Zweites Kassengesetz
Vollständiger Regierungsentwurf mit Begründung. Der Wortlaut bestätigt die Umsatzdefinition, die strikte Barumsatzgrenze und die Voraussetzung, dass Bargeld angenommen wird. Der Entwurf ist noch kein geltendes Gesetz.
Bundesrat · amtliches PDF, bereitgestellt vom Deutschen Bundestag
Geltendes Recht
§ 146 Abgabenordnung
Die allgemeinen Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen. Relevant auch für die Einordnung offener Ladenkassen.
Gesetze im Internet · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Geltendes Recht
§ 146a Abgabenordnung
Anforderungen an erfasste elektronische Aufzeichnungssysteme, technische Sicherheitseinrichtung, Belege und Mitteilung an das Finanzamt.
Gesetze im Internet · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Geltendes Recht · im Entwurf als Definition herangezogen
§ 19 Umsatzsteuergesetz
Der vorgeschlagene § 146b AO verweist für den Gesamtumsatz ausdrücklich auf § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG. Die Zuordnung der eigenen Umsätze benötigt eine fachliche Prüfung.
Gesetze im Internet · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Geltendes Recht
§ 1 Kassensicherungsverordnung
Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme in den Anwendungsbereich fallen. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Prüfung des konkreten Systems.
Gesetze im Internet · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Geltendes Recht
§ 6 Kassensicherungsverordnung
Anforderungen an Belegangaben und Ausgabeformat. Elektronische Belege setzen derzeit die Zustimmung des Belegempfängers und ein standardisiertes Datenformat voraus.
Gesetze im Internet · Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz
Amtliches Meldeverfahren
ELSTER: Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme
Amtliches Formular und Verfahrenshinweise zur Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO. Die Meldung erfolgt je Betriebsstätte und umfasst deren elektronische Aufzeichnungssysteme.
ELSTER · Steuerverwaltungen der Länder
Amtliche Erläuterung
Fragen und Antworten zum Kassengesetz
Erläuterungen zur bestehenden Rechtslage, offenen Ladenkassen, elektronischen Aufzeichnungssystemen und Belegausgabe.
Bundesministerium der Finanzen
Regierungsentwurf · 23.09.2026
Digitale Belege und digitale Kassen
Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss. Sie nennt den geplanten Beginn ab 2028, die Jahresumsatzschwelle und eine Ausnahme für geringe Barumsätze.
Bundesministerium der Finanzen
Regierungsentwurf · 23.09.2026
Digitale Kassen und das Ende der Papierbons
Erläuterungsseite des Ministeriums zu den geplanten Änderungen. Ihre Kurzformulierungen ersetzen nicht den maßgeblichen Gesetzestext.
Bundesministerium der Finanzen
Gesetzgebungsverfahren
Zweites Kassengesetz: Entwurf und Verfahrensunterlagen
Amtliche Verfahrensseite mit den Dokumenten zum Vorhaben. Maßgeblicher Ausgangspunkt für die fachliche Prüfung des Entwurfs.
Bundesministerium der Finanzen
So unterscheiden wir Quellen und Aussagen.
Gesetz und Verordnung
Für geltende Pflichten steht der maßgebliche rechtliche Wortlaut an erster Stelle. Erläuterungen helfen beim Verständnis, können die Prüfung des konkreten Falls aber nicht ersetzen.
Entwurf und politische Ankündigung
Geplante Änderungen werden sichtbar als solche gekennzeichnet. Ein beschlossener Regierungsentwurf wird auf dieser Website nicht als bereits verabschiedetes Gesetz behandelt.
Praktische Empfehlungen
Vorschläge wie „Bestandsliste anlegen“ oder „Datenexport zeigen lassen“ sind Hilfen zur Vorbereitung. Sie werden nicht als zusätzliche gesetzliche Pflicht dargestellt.
Was du für deinen Betrieb prüfen solltest.
- Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der vollständige Entwurfswortlaut.
- Umsatzdefinitionen, Bezugszeiträume, Grenzfälle und mögliche Ausnahmen.
- Die Anwendbarkeit bestehender Kassenregeln auf die beschriebenen Betriebssituationen.
- Deine vorhandenen Systeme und Unterlagen sowie die Besonderheiten deiner Tätigkeit.
Besprich die Anwendung auf deinen Betrieb mit deiner Steuerberatung. Für technische Fragen zu deinem System ist dein Kassenanbieter der passende Ansprechpartner.
Änderungsverlauf.
16. Oktober 2026 · Quellen, Übersetzungen und Transparenz. Erneuter Abgleich der geltenden Vorschriften und des Regierungsentwurfs. Hinweise zu gemieteten und geleasten Systemen ergänzt, einzelne Übersetzungen präzisiert und die KI-Erstellung der Zusammenfassungen und Übersetzungen offengelegt.
13. Oktober 2026 · Erneuter Quellenabgleich. Geltende Vorschriften und die maßgeblichen Passagen beider amtlichen Fassungen des Regierungsentwurfs erneut abgeglichen. Die grundsätzlich einmonatige Mitteilungsfrist und Voraussetzungen elektronischer Belege ergänzt, den Tätigkeitsbereich des Entwurfs, Übergänge und besondere Konstellationen im Check deutlicher abgegrenzt.
13. Oktober 2026 · Erste Fassung. Orientierung zu heutigen Kassenregeln, Einordnung des Regierungsentwurfs und Vorbereitungshilfen für drei Branchen. Abgleich mit der Bundesrat-Drucksache vom 9. Oktober: Die Barumsatz-Ausnahme setzt Bargeldannahme und weniger als 12.000 Euro voraus.
Du hast einen Fehler oder eine neuere Quelle gefunden?
Schick uns den betroffenen Abschnitt und möglichst einen Link zur amtlichen Veröffentlichung. So können wir den Hinweis nachvollziehen.
Der Redaktion schreiben