Gedankenbeispiel

Beispiel, keine Fallprüfung

Ein Suchergebnis spricht von 2027, ein anderer Beitrag von 2028.

Notiere, ob beide Beiträge denselben Entwurf behandeln. Eine neuere Jahreszahl allein erklärt weder den Rechtsstand noch den individuellen Beginn.

Was du vorbereiten kannst

  1. Öffne den amtlichen Beleg hinter der Aussage.
  2. Notiere Dokumentdatum, Fundstelle und ob es sich um einen Entwurf oder geltendes Recht handelt.
  3. Markiere Aussagen ohne nachvollziehbare Grundlage zur weiteren Prüfung.

Aktualität entsteht durch den Abgleich mit einer konkreten Quelle, nicht durch eine Jahreszahl im Seitentitel.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Den Entwurf richtig einordnen

Noch kein geltendes Gesetz

Der Entwurf richtet sich an Steuerpflichtige mit einem Gewerbebetrieb, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Eine Umsatzangabe allein entscheidet deshalb noch nicht über seinen Anwendungsbereich.

Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Kassenpflicht grundsätzlich ab 2028 bei einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr vor. Er verweist dabei ausdrücklich auf die Umsatzdefinition in § 19 Absatz 2 Satz 1 UStG.

Eine Ausnahme ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Bargeld annehmen und weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Kalenderjahr erzielen. Wer ausschließlich Kartenzahlung annimmt, kann deshalb aus null Euro Barumsatz keine automatische Ausnahme ableiten.

Der Entwurf allein löst heute keine Anschaffungsfrist aus.

Grenzen & offene Fragen

Bundesrat-Drucksache 585/26: Zweites Kassengesetz